honorar

Honorar

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Art und Umfang unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir legen Wert auf Transparenz und ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern im Vorfeld eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten und des Prozesskostenrisikos. Unserer Honorarforderungen ergeben sich aus folgenden Vergütungsgrundsätzen:

- RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG):

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung der Rechtsanwälte. Darin sind sämtliche Hauptgebühren, inklusive Nebengebühren, Reisekosten, Telekommunikationskosten geregelt.

 

- WERTGEBÜHREN:

Die Hauptvergütung steht in Abhängigkeit vom Streitwert (Gegenstandswert).

 

- BEITRAGSRAHMENGEBÜHREN:

Diese Gebühren sind streitwertunabhängig (insbesondere in Strafsachen und sozialgerichtlichen Verfahren). Vorgegeben sind lediglich Mindest- und Höchstbetrag. In diesem Rahmen erstellt der Rechtsanwalt die im konkreten Fall angemessene Gebühr.

 

- ANGEMESSENE GEBÜHR:

Diese Gebühr wird erhoben für Aufgaben ohne Streitwert. Klassisches Beispiel ist die Erstellung eines Gutachtens.

 

- FESTGEBÜHREN:

Gebühren, deren Höhe aufwands- und wertunabhängig feststeht. Diese Gebühr wird angewandt bei der Beratungshilfe und der Pflichtverteidigung.

 

- HONORARVEREINBARUNGEN:

Freie Honorarvereinbarungen mit dem Mandanten sind den Rechtsanwälten gestattet. Erfolgshonorarverträge, d.h. Verträge, welche die Vergütung des Rechtsanwalts unter der Bedingung eines erfolgreichen Verfahrensausgangs vorsehen, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Honorarvereinbarungen können differenziert ausgestaltet werden, z.B. in Form von Pauschalbeträgen oder Stundensätzen. Die häufigste Gestaltungsform einer Honorarvereinbarung ist die Vereinbarung eines Stundensatzes. Das Honorar darf aber nicht geringer sein als in der Vergütung bei gerichtlichen Verfahren.

 

- GERICHTLICHE TÄTIGKEITEN:

Bei gerichtlichen Tätigkeiten sind wir durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verpflichtet, mindestens die vorgesehenen Gebühren zu erheben. Die Wertgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes.

 

- AUSSERGERICHTLICHE TÄTIGKEITEN:

Die außergerichtlichen Tätigkeiten rechnen wir überwiegend nach der Richtschnur des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. In Einzelfällen werden Honorarvereinbarungen getroffen, wobei grundsätzlich die durchschnittlichen anwaltlichen Stundensätze, die evaluiert worden sind und der Bundesrechtsanwaltskammer vorliegen, bei unserer Arbeit zu Grunde gelegt werden. Die durchschnittlichen anwaltlichen Stundensätze können unter www.brak.de abgerufen werden.

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